Vor Beginn einer Psychotherapie finden maximal sechs Gesprächstermine (probatorische Sitzungen) statt. Diese Gespräche dienen dem Kennenlernen und der Abklärung, ob eine behandlungsbedürftige Krankheit vorliegt. Bei Kindern schildern mir zumeist die Eltern ihre Sorgen und Eindrücke, bevor ich das Kind kennen lerne. Die Ziele der Therapie entwickeln alle gemeinsam.
Jugendliche können sich auch ohne Wissen der Eltern an mich wenden. In der Regel können gesetzlich versicherte Jugendliche ab 15 Jahren die Psychotherapie selbstständig bei der Krankenkasse beantragen. Bei Privatversicherten müssen die Eltern die Kostenübernahme bei der Versicherung veranlassen.
Nach den ersten probatorischen Gesprächen schlage ich einen konkreten Behandlungsplan vor. Ich erläutere, nach welchem psychotherapeutischen Verfahren ich behandle und beschreibe die Vor- und Nachteile einer zusätzlichen oder alternativen Behandlung.
Die Kostenübernahme einer Psychotherapie muss von den Versicherten bei der jeweiligen Krankenversicherung beantragt werden. Dazu gibt es verschiedene Abläufe, die ich alle unterstütze und anleite. Ein Konsiliarbericht des Kinderarztes soll ausschließen, dass es eine körperliche Ursache für die psychischen Beschwerden gibt und ist bei jedem Psychotherapieantrag erforderlich.
Eine Kurzzeittherapie dauert ca. 6 bis 12 Monate. In diesem Zeitraum finden bis zu 24 Sitzungen mit den Kinder bzw. Jugendlichen und 6 Sitzungen mit den Eltern statt. Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten.
Eine Langzeittherapie dauert ein bis zwei Jahre. Die Sitzungen finden ein bis zwei Mal pro Woche statt. Es werden in der Regel 70 Stunden für Kinder und 90 Stunden für Jugendliche beantragt.
Elterngespräche werden ungefähr alle vier Wochen geführt. Bei älteren Jugendlichen erfolgen sie je nach zugrundeliegendem Störungsbild bei Bedarf und üblicherweise in Absprache mit dem/der Jugendlichen.
Die Kontingente müssen nicht ausgeschöpft werden. Beide Therapieformen können bei Bedarf aber auch verlängert werden.
Ich habe einen Versorgungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg und rechne direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen ab.
Es besteht auch die Möglichkeit die Behandlung über die private Krankenversicherung und die Beihilfe abzurechnen.